• Mietbedingungen

1. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die im Mietvertrag angegebene Anzahlung und die vom Mieter unterschriebene Ausfertigung des Mietvertrags innerhalb von sieben Tagen nach Zugang dieses Angebotsschreibens beim Vermieter eingegangen sind. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, über das Mietobjekt anderweitig zu verfügen. Geringfügige Änderungen, welche Größe, Ausstattung und Beschaffenheit des Mietobjekts betreffen, bleiben vorbehalten.

2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sämtliches Zubehör schonend und pfleglich zu behandeln. Er haftet für vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Schäden, auch, wenn diese durch Personen verursacht wurden, denen er Zutritt zum Mietobjekt ermöglicht hat. Bei Übernahme des Appartements etwa vorhandene Schäden wird er unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf den Übernahmetag folgenden Tag dem Vermieter anzeigen.

3. Das Appartement darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Tiere dürfen im Mietobjekt nicht untergebracht werden.

4. In die Toilette dürfen grundsätzlich keine Abfälle wie Zellstoffartikel (z. B. Hygieneartikel für Frauen), Obstschalen, Essenreste usw. geworfen werden.

5. Der Mieter muss sich an die im Appartement ausliegende Hausordnung halten.

6. Die Hausverwaltung und deren Bevollmächtigte (Hausmeister) sind im Besitz eines Generalschlüssels. Sie sind bei Gefahr im Verzuge berechtigt, das Appartement auch bei Abwesenheit des Mieters zur Abwendung von Schäden zu betreten. In allen anderen Fällen bedürfen sie dazu der vorherigen Einwilligung durch den Mieter.

7. Bei irgendwelchen Störungen und Schäden (Elektrizität, Wasser usw.) ist unverzüglich der Hausmeister zu benachrichtigen.

 8. Bezüglich eines auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz/Garagenplatz abgestellten Fahrzeugs übernimmt der Vermieter bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung.

 9. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, hat er dennoch 90 % des vollen Mietpreises zu zahlen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, das Appartement für dieselbe Zeit und zu demselben Mietpreis anderweitig zu vermieten. Auch in diesem Fall ist vom Mieter jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50,- zu zahlen, es sei denn,  der Mieter weist nach, dass durch seinen Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10Kurtaxe ist bei Ankunft im Kurverwaltungsbüro in bar zu entrichten.

11. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Appartement und das Inventar im gleichen Zustand wie es übernommen wurde dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben.

12. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Durch den Mieter vorgenommene Streichungen oder Zusätze sind unwirksam, wenn sie nicht vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Mietvertrages als rechtsunwirksam erweisen oder sollte eine Vertragslücke offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen  nicht;  ungültige Bestimmungen sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahe kommen.